Sie wollen bei uns arbeiten?

Nach § 34a GewO brauchen Sie mindestens eine Schulung U 40 bzw. die bestandene Sachkundeprüfung. Es muss der Wille zur Fortbildung vorhanden sein. Gutes Deutsch in Wort und Schrift sind nötig.

 

Dies gilt nicht bei einer Ausbildung, zu Beginn der Ausbildung solltest du mindestens 16 Jahre alt sein.


Wer im Wachdienst arbeiten oder eine Ausbildung machen möchte, sollte keine Vorstrafen haben, in geordneten Verhältnissen leben und körperlich fit sein.


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